Regeln für die Formalkatalogisierung : RFk

 

TEIL 2: SUCHEINSTIEGE UND REGELN FÜR DIE ANSETZUNG

 

KAPITEL 21: SUCHEINSTIEGE

Stand: August 2004

 

Inhalt:

21.0 Sucheinstiege unter Personen- und Körperschaftsnamen
21.1 Sucheinstiege unter Titeln
21.2 Weitere Sucheinstiege

 

21.0             Sucheinstiege unter Personen- und Körperschaftsnamen

 

21.0A     Form der Sucheinstiege

 

21.0A1   Sucheinstiege unter Personen- und Körperschaftsnamen werden unter deren Ansetzungsform angelegt.

21.0A2   Den Namen   beteiligter Personen können Funktionsbezeichnungen hinzugefügt werden.

 

21.0B     Verfasser

21.0B1    Hat ein Werk einen Verfasser, so wird unter ihm ein Sucheinstieg angelegt.

21.0B2    Hat ein Werk mehrere Verfasser, so werden im Allgemeinen unter bis zu drei auf einer Titelseite  hervorgehoben genannten Verfassern Sucheinstiege angelegt. Sind keine hervorgehoben, so werden unter bis zu drei Verfassern in der Reihenfolge der Vorlage Sucheinstiege angelegt.

21.0B3    Bei Fortsetzungswerken gelten die Bestimmungen von 21.0B1 und 21.0B2 nur, wenn alle Teile das Werk von ein bis drei Verfassern sind.

21.0B4    Unter weiteren Verfassern können Sucheinstiege angelegt werden, wenn sie auf der Haupt­titelseite genannt sind.

21.0B5    Zu Sucheinstiegen unter Verfassern mit verschiedener Funktion vgl. 21.0C.

21.0B6    Zu Sucheinstiegen unter Verfassern unselbständiger Werke vgl. 21.2E.

 

21.0C      Verfasser mit verschiedenen Funktionen

21.0C1    Bei Werken von Verfassern mit verschiedenen Funktionen wird im Allgemeinen jeweils unter dem auf einer Titelseite (hervorgehoben bzw. zuerst) genannten Verfasser jeder Funktion ein Su­cheinstieg angelegt.

Das gilt jedoch nicht für den nur in einem Quellennachweis eines Bild- oder Kunstbandes zuerst genannten Bildautor oder Künstler.

21.0C2    Unter weiteren Verfassern mit verschiedenen Funktionen können Sucheinstiege angelegt werden, wenn sie auf der Haupttitelseite genannt sind.

 

21.0D     Sonstige beteiligte Personen

21.0D1   Bei Sammlungen und anonymen Einzelwerken wird unter dem auf der Haupttitelseite (hervorgehoben bzw. zuerst) genannten Herausgeber ein Sucheinstieg angelegt.

21.0D2   Unter weiteren sonstigen beteiligten Personen können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.0E      Nicht beteiligte Personen

21.0E1    Ist ein Werk zur Feier oder zum Gedächtnis einer oder mehrerer Personen veröffentlicht worden, so werden unter ihnen Sucheinstiege angelegt, wenn ihre Namen auf der Haupttitelseite oder in einem Präsentationstitel genannt sind.

21.0E2    Bei Ausgaben von Briefen werden unter den auf der Haupttitelseite genannten Adressaten Sucheinstiege angelegt.

21.0E2    Unter weiteren nicht beteiligten Personen (vgl. 0.4D1) können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.0F      Im Titel genannte beteiligte Körperschaften

21.0F1    Unter bis zu drei beteiligten Körperschaften werden im allgemeinen Sucheinstiege angelegt, wenn sie im Titel eines Werkes genannt sind.

Unter weiteren im Titel genannten beteiligten Körperschaften können Sucheinstiege angelegt werden.

        Das gilt auch, wenn eine Körperschaft ihren Namen geändert oder zu bestehen aufgehört hat.

21.0F2    Auf die Sucheinstiege wird jedoch verzichtet, wenn gewerbsmäßige Verlage im Titel ihrer Veröffentlichungen genannt sind, es sei denn, dass in ihnen in eigener Sache berichtet wird (z.B. Geschäftsbericht, Verlagskatalog und dgl.).

21.0F3    Eine Körperschaft gilt auch dann als im Titel ge­nannt,

a)     wenn ihr Name darin in einer Form vorkommt, die von der maßgeblichen ab­weicht, z.B. in Zitierform, in Kurzform, als Folge von Initialen oder ähnliche Buchstabenfolge, in adjektivi­scher oder übersetzter Form;

b)     wenn darin nur folgende Teile ihres Namens enthalten sind:

ba)   der Körperschaftsbegriff ohne weitere Benennungen;

bb)   eine Initialen- oder ähnliche Buchstabenfolge, die sich auf die Körper­schaft bezieht;

bc)   beim Namen einer untergeordneten Körperschaft ein Teil, der ohne den der überge­ordneten nicht ausreichend ist;

bd)   bei einem Firmennamen der Familienname des Begründers oder Inhabers.

Die Körperschaft gilt nicht als im Titel genannt, wenn darin nur andere Teile ihres Namens vorkommen.

        c)     wenn sie in einem  Einheits-, Neben- oder Paralleltitel genannt ist, sofern unter diesem Titel ein Sucheinstieg angelegt wird.

 

21.0G     Zum Titel zu ergänzende beteiligte Körperschaften

21.0G1   Unter bis zu drei beteiligten Körperschaften werden Sucheinstiege angelegt, wenn sie zum Titel zu ergänzen sind.

Unter weiteren beteiligten Körperschaften, die zum Titel zu ergänzen sind, können Sucheinstiege angelegt werden.

21.0G2   Eine Körperschaft ist zum Titel zu ergänzen, wenn dieser nur aus einfachen oder durch formale (nicht auf den Inhalt bezogene) Attribute erweiterten Gattungsbegriffen besteht. Das gilt auch für Einheits-, Neben- und Paralleltitel, unter denen Sucheinstiege angelegt werden.

Als einfache Gattungsbegriffe gelten auch Begriffe wie z.B. "Jahrbuch", "Statistik", "Handbuch", "Taschenbuch" und entsprechende fremdsprachige Benennungen.

Als formale Begriffe gelten auch Begriffe wie z.B. "amtlich", "bibliographisch", "statistisch", "tech­nisch", "wissenschaftlich" und entsprechende fremdsprachige Benennungen.

 

21.0H     Beteiligte Körperschaften, die weder im Titel genannt, noch zu ihm zu ergänzen sind

21.0H1   Unter beteiligten Körperschaften, die weder im Titel genannt, noch zu ihm zu ergänzen sind, können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.0J      Nicht beteiligte Körperschaften

21.0J1    Bei Festschriften für Körperschaften wird unter der auf der Haupttitelseite (hervorgehoben bzw. zuerst) genannten Körperschaft ein Sucheinstieg angelegt.

21.0J2    Unter weiteren nicht an einem Werk oder einer seiner Ausgaben beteiligten Körperschaften können Sucheinstiege angelegt werden, wenn sie auf der Haupttitelseite genannt sind.

 

21.0K     Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften

21.0K1   Für Sucheinstiege unter Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften gelten im all­gemeinen die Bestimmungen 21.0F – 21.0J.

21.0K2   Bei einer Verfassung einer Gebietskörperschaft oder Religionsgemeinschaft sowie bei einer Sammlung von Verfassungen einer Gebietskörperschaft oder Religionsgemeinschaft wird unter der betreffenden Gebietskörperschaft oder Religionsgemeinschaft stets ein Sucheins­tieg angelegt.


21.0K3   Bei einem völkerrechtlichen Vertrag, einem Vertrag zwischen mehreren Religionsgemeinschaften, einem Vertrag zwischen einer Religionsgemeinschaft und einem oder mehreren Staaten sowie bei einer Sammlung solcher Verträge wird unter dem  hervorgehoben bzw. zuerst genannten Vertragspartner ein Sucheinstieg angelegt. Ist die Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Rechtvorgänger ein weiterer Vertragspartner, so wird unter ihm zusätzlich ein Su­cheinstieg angelegt.

21.0K4   Bei allgemeinen Amts-, Gesetz-, Verordnungsblättern und Staatsanzeigern sowie bei Haushalts­satzungen, -plänen und -rechnungen einer oder mehrerer Gebietskörperschaften oder Religions­gemeinschaften werden unter bis zu drei (hervorgehoben bzw. zuerst genannten) Gebietskörper­schaften bzw. Religionsgemeinschaften Sucheinstiege angelegt.

21.0K5   Unter Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften können bei Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Beschlüssen sowie bei Sammlungen solcher Materialien Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.0L      Organe von Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften

21.0L1    Für Sucheinstiege unter Organen von Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften gelten die Bestimmungen 21.0F – 21.0J, soweit nicht unter der dem Organ übergeordneten Gebiets­körperschaft bzw. Religionsgemeinschaft gemäß 21.0K bereits ein Sucheinstieg zu machen ist.

21.0L2    Unter Organen von Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften können auch Sucheins­tiege angelegt werden, wenn unter der dem Organ übergeordneten Gebietskörperschaft bzw. Religionsgemeinschaft bereits ein Sucheinstieg zu machen ist.

 

21.0M    Veranstaltungen, die als Körperschaften gelten

21.0M1  Unter Veranstaltungen, die als Körperschaften gelten (vgl. 0.5J) und im Titel genannt bzw. zu ihm zu ergänzen sind, werden Sucheinstiege gemäß 21.0F und 21.0G angelegt.

21.0M2  Unter Veranstaltungen, die als Körperschaften gelten und weder im Titel genannt, noch zu ihm zu ergänzen sind, werden Sucheinstiege angelegt, wenn sie auf der Haupttitelseite genannt sind.

21.0M3  Unter weiteren Veranstaltungen, die als Körperschaften gelten, können Sucheinstiege angelegt werden, auch wenn sie nicht auf der Haupttitelseite genannt sind.

 

21.0N     Abhaltende oder veranstaltende Körperschaften

21.0N1   Unter abhaltenden oder veranstaltenden Körperschaften, die im Titel genannt bzw. zu ihm zu ergänzen sind, werden Sucheinstiege gemäß 21.0F und 21.0G angelegt.

21.0N2   Unter einer abhaltenden oder veranstaltenden Körperschaft, die weder im Titel genannt, noch zu ihm zu ergänzen ist, wird ein Sucheinstieg angelegt, wenn sie auf der Haupttitelseite genannt ist. Bei mehreren auf der Haupttitelseite genannten Körperschaften wird der Sucheinstieg unter der hervorgehobenen bzw. zuerst genannten Körperschaft angelegt.

21.0N3   Unter weiteren abhaltenden oder veranstaltenden Körperschaften können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.1     Sucheinstiege unter Titeln

 

21.1A      Haupttitel

21.1A1    Der Haupttitel bildet stets einen Sucheinstieg.

 

21.1B      Einheitstitel

21.1B1    Unter dem Einheitstitel wird ein Sucheinstieg angelegt, wenn er vom Haupttitel abweicht.

21.1B2    Die Bestimmung von 21.1B1 gilt auch für Einheitstitel

a)     kommentierter Werke, die ganz oder teilweise im Kommentar enthalten sind;

b)    von Werken, die durch Register erschlossen werden;

c)     fortgesetzter oder ergänzter Werke;

d)    von Werken, zu denen Illustrationen ohne das Werk vorliegen.

 

21.1C      Nebentitel

21.1C1    Unter Nebentiteln werden Sucheinstiege angelegt, wenn sie auf der Haupttitelsei­te oder  dem Umschlag ­stehen.

21.1C2    Unter weiteren Nebentiteln können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.1D     Paralleltitel

21.1D1   Unter einem auf der Haupttitelseite oder dem Umschlag genannten Paralleltitel wird ein Sucheins­tieg angelegt, wenn der Paralleltitel in einer der Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Lateinisch, Spanisch, Italienisch vorliegt.

21.1D2   Hat eine Ausgabe mehrere Paralleltitel, so gilt die Bestimmung von 21.1D1 für den hervor­gehobenen bzw. zuerst genannten Paralleltitel und gegebenenfalls für einen weiteren in deutscher Sprache.

21.1D3   Unter weiteren Paralleltiteln können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.1E      Titel von Fortsetzungswerken mit Unterreihen und fortlaufenden Beilagen

21.1E1    Bei Fortsetzungswerken, die gemäß … mit jeder Unterrei­he oder fortlaufenden Beilage jeweils einen eigenen bibliographischen Datensatz erhalten, wird unter dem Haupttitel mit der Angabe der Unterreihe bzw. fortlaufenden Beilage in Vorlageform ein Sucheinstieg angelegt.

21.1E2    Unter dem gemäß … zu bildenden Einheitstitel wird ein weiterer Sucheinstieg angelegt.

 

21.1F      Titel von Begleitmaterial

21.1F1  Unter dem selbständig zitierbaren Titel von Begleitmaterial wird ein Sucheinstieg angelegt.

 

21.1G     Abweichender Haupttitel einer anderen Ausgabe eines Werkes, für das kein Einheitstitel bestimmt wird

21.1G1   Wird für ein Werk kein Einheitstitel bestimmt, so wird unter dem abweichenden Haupttitel einer anderen Ausgabe ein Sucheinstieg angelegt, wenn er in der Vorlage genannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.

               Dieser Sucheinstieg  wird im Allgemeinen nur für die der Änderung des Haupttitels vorangehende bzw. folgende Ausgabe angelegt.

 

21.1H     Verschiedene Gesamttitel in verschiedenen Bänden mehrteiliger Werke

21.1H1   Erhält ein mehrteiliges Werk mit voneinander abweichenden Gesamttiteln in einzelnen Bänden oder Teilen gemäß … nur einen einzigen bibliographischen Datensatz unter einem der Gesamttitel, so gelten für diesen die Bestimmungen 21.1A – 21.1E.

21.1H2   Unter den nicht berücksichtigten Gesamttiteln werden Sucheinstiege sinngemäß nach 21.1A – 21.1E angelegt.

 

21.1J      Titel mit Abkürzungen, Symbolen oder sonstigen Zeichen

21.1J1    Enthält ein deutscher Titel ­Abkürzungen, Symbole oder sonstige Zeichen, die gewöhnlich in aufgelöster Form gesprochen werden, so wird unter der Sprechform des Titels im Allgemeinen ein Sucheins­tieg angelegt.

21.1J2    Bei fremdsprachigen Titeln kann in diesem Falle ebenfalls ein Sucheinstieg angelegt werden.

21.1J3    Die Bestimmungen von 21.1J1 und 21.1J2 gelten jedoch nicht für

a)     abgekürzte Vornamen vor Familiennamen,

b)    Abkürzungen von juristischen Wendungen bei Körperschaftsnamen,

c)     Abkürzungen von Maß- und Münzeinheiten,

d)    Folgen von Initialen und ähnliche Buchstabenfolgen,

e)     Symbole und sonstige Zeichen in Formeln und formelhaften Teilen von Wörtern.

 

21.1K     Titel mit Zahlen

21.1K1   Enthält ein Titel­

a)     ganze arabische Zahlen von 0 bis 100,

b)    Jahreszahlen,

c)     runde Zahlen (bestehend aus einer Ziffer von 1 bis 9 und Nullen),

d)    Zahlen in Jubiläumsangaben (z.B. "1250 Jahre ...") und

e)     sonstige Zahlen, die gewöhnlich als Zahlwörter geschrieben werden (z.B. "1001 Nacht" für "Tausendundeine Nacht"),

so wird unter dem Titel mit Zahlwörtern anstelle der arabischen Zahlen im Allgemeinen ein Sucheinstieg angelegt..

Zur Ansetzung von Zahlwörtern anstelle von Zahlen vgl. 24.0F.

21.1K2   Bei fremdsprachigen Titeln kann in diesem Falle ebenfalls ein Sucheinstieg angelegt werden.

21.1K3   Enthält ein Titel­ römische Zahlen, so kann unter dem Titel mit Zahlwörtern anstelle der rö­mischen Zahlen ein Sucheinstieg angegt wernde.

Unter dem Titel mit arabischen Zahlen anstelle der römischen Zahlen kann ein zusätzlicher Sucheinstieg angelegt werden, wenn es zweckmäßig erscheint.

21.1K4   Gibt es verschiedene Sprechweisen, so können zusätzliche Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.1L      Titel mit Wörtern in verschiedener Schreibung

21.1L1    Enthält ein Titel Wörter mit Druckfehlern, so wird unter dem Titel mit der berichtigten Form dieser Wörter ein Sucheinstieg angelegt.

21.1L2    Enthält ein Titel Wörter mit typographischen Besonderheiten, so wird unter dem Titel in der heute üblichen Schreibweise ein Sucheinstieg angelegt.

21.1L3   Enthält ein Titel Wörter, deren Schreibung sich geändert hat, so kann unter dem Titel mit den Wörtern in der früheren bzw. späteren Schreibung ein Sucheinstieg angelegt werden, sofern nicht gemäß 24.1 ein Einheitstitel bestimmt wird.

21.1L4   Enthält ein Titel Wörter, die in leicht voneinander abweichenden Formen auftreten (z.B. englische oder amerikanische Schreibweise), so kann unter dem Titel mit den Wörtern in der anderen Schreibung ein Sucheinstieg angelegt werden.

 

21.2     Weitere Sucheinstiege

 

21.2A      Stichwörter aus Titelzusätzen

21.2A1    Unter den Stichwörtern von Titelzusätzen werden Sucheinstiege angelegt.

21.2A2    Kommen in Titelzusätzen Stichwörter vor, deren Schreibung sich geändert hat, so können unter der früheren bzw. späteren Form Sucheinstiege angelegt werden.

21.2A3    Kommen in Titelzusätzen Stichwörter vor, die in leicht voneinander abweichenden Formen auftreten (z.B. englische oder amerikanische Schreibweise), so können unter den Stichwörtern in der anderen Schreibung Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.2B      Erscheinungsvermerk

21.2B1    Unter dem Erscheinungsjahr wird stets ein Sucheinstieg angelegt.

21.2B2    Unter Erscheinungsorten, Verlagen und weiteren Angaben aus dem Erscheinungsvermerk können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.2C      Standard-, Bestell- und andere Nummern

21.2C1    Unter internationalen Standardnummern (ISBN, ISSN, ISMN, ISRN und dgl.) sowie unter Report- und Normnummern werden Sucheinstiege angelegt.

21.2C2    Unter Bestellnummern und sonstigen Nummern können Sucheinstiege angelegt werden.

 

21.2D     Codes

21.2D1   Unter den obligatorischen Codes werden Sucheinstiege angelegt.

21.2D2   Unter fakultativen Codes können Sucheinstiege angelegt werden.


21.2E    Veranstaltungsdaten

21.2E1    Unter Veranstaltungsorten oder veranstaltenden Regionen, Veranstaltungsjahren und ggf. -zählungen von Kongressschriften und Ausstellungskatalogen können weitere Sucheinstiege angelegt werden.

       

21.2F    Datumsangaben bei Verfassungen und Verträgen

21.2F1 Unter dem Jahr, Monat und Tag einer Verfassung oder eines Vertrages kann ein weiterer Sucheinstieg in der Form JJJJ.MM.TT angelegt werden.

21.2E      Unselbständige Werke

21.2E1   Für unselbständige Werke, die einen eigenen bibliographischen Datensatz erhalten, gelten die Bestimmungen 21.1A – 21.2D für Sucheinstiege unter Personen- und Körperschaftsnamen, Titeln und weiteren Suchelementen sinngemäß.

21.2E2    Werden für unselbständige Werke keine eigenen bibliographischen Datensätze angelegt, so gelten die Bestimmungen 21.1A – 21.1L für Sucheinstiege unter Personen- und Körperschafts­namen sowie Titeln sinngemäß für das  hervorgehobene bzw. zuerst genannte unselbständige Werk.

21.2E3    Werden für unselbständige Werke keine eigenen bibliographischen Datensätze angelegt, so können unter den Verfassern und Titeln weiterer unselbständiger Werke Sucheinstiege angelegt werden.