Auch hier der Hinweis: soll die V14-Ersetzungsmethode zur Anwendung kommen, muß ein Stammsatz eine #00 mit IdNr besitzen. Empfohlen wird, bei den Personensätzen die IdNr mit 'p', bei den Körperschaftssätzen mit 'g' beginnen zu lassen, bei Zeitschriften mit 'z'.