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Namens-Stammsätze

#4n Personennamen-Stammsätze

#6n Körperschaftsnamen-Stammsätze

In diesen Stammsätzen sind die a- und r-Unterkategorien für die Verweisungen mehrfach belegbar, wobei man die Einträge durch ';' trennt.

Auch hier der Hinweis: soll die V14-Ersetzungsmethode zur Anwendung kommen, muß ein Stammsatz eine #00 mit IdNr besitzen. Empfohlen wird, bei den Personensätzen die IdNr mit 'p', bei den Körperschaftssätzen mit 'g' beginnen zu lassen, bei Zeitschriften mit 'z'.


[i] zuletzt aktualisiert:
Email: ub@tu-bs.de