Regeln für die Formalkatalogisierung
Entwurf
English
Die Datenbank zum Regelwerk | Wie katalogisiert man ein Buch? |
Einleitung zum Regelwerk (Entwurf) | Kapitel 1: Grundbegriffe (Entwurf) |
Es geht hier allerdings vorwiegend, und das ist eine wichtige Einschränkung, nicht um den Bibliothekskatalog ganz allgemein, sondern um den "Formalkatalog". Was das sein soll, muß wohl näher erklärt werden, denn in der Alltagssprache kommt dieses Wort nicht vor:
Der Formalkatalog einer Bibliothek
soll ihren Bestand an Büchern und anderen Materialien nach formalen Kriterien
erschließen.
Das bedeutet:
Dies nur zum Vorverständnis. Das Kapitel 1 errichtet ein Gerüst aus Fachbegriffen. Auf solcher Grundlage lassen sich dann die Aufgaben präziser formulieren (siehe § 60-64). Hier ist z.B. erst einmal vage von "Objekten" die Rede. Es wird genauer gesagt werden, was denn die zu erfassenden Objekte sein sollen. Bei größeren Objekten, z.B. Zeitschriften, mehrteiligen Veröffentlichungen, Aufsatzsammlungen, entsteht aber oft das Problem, ob man sie als Ganzes katalogisieren soll oder jeden Bestandteil (Band, Aufsatz, Beitrag) für sich. Die Regeln müssen beides ermöglichen, können aber die Entscheidung nicht fest vorschreiben.
Jeder Bibliotheksbenutzer erwartet aber ganz selbstverständlich noch mehr vom Katalog, und zwar den Nachweis vorhandener Literatur zu einem Thema oder Sachgebiet. Dies leistet in deutschen Bibliotheken traditionell ein getrennter Sachkatalog, und zwar entweder ein Schlagwortkatalog oder ein systematischer Katalog. Dafür gibt es getrennte Regeln. Allerdings können heute in Online-Katalogen die formalen und die sachlichen Suchmöglichkeiten miteinander verbunden werden, denn die dafür notwendigen Angaben stehen in der selben Datenbank. Darauf wird noch einzugehen sein.
Wie katalogisiert man ein Buch?
Das Regelwerk läßt sich leichter verstehen,
wenn man sich den Arbeitsvorgang des Katalogisierens genauer anschaut.
Nur der Einfachheit halber ist hier zunächst
einmal vom "Buch" die Rede, es kann sich genauso gut um ein anderes Medienobjekt
oder z.B. einen Aufsatz handeln.
Mehrere Schritte sind nötig: (Es
sind jeweils die zuständigen Kapitel der Regelwerke RAK und AACR angegeben.
Mit "AACR" ist immer die Ausgabe "AACR2" gemeint, denn ältere
sind hier nicht mehr relevant.)
Jeder der Arbeitsschritte hat eine eigene Farbe. Damit kann man auch in der
Datenbank sofort auseinanderhalten, zu welchem der Schritte eine Regel gehört.
Zu achten ist besonders darauf, ob es sich um ein neues Werk handelt oder um eine weitere Ausgabe (Auflage, Übersetzung) eines früheren Werkes (siehe 3.). Ergebnis: |
Im Zettelkatalog ist jede Eintragung ein separater Zettel, im Online-Katalog ist es ein Suchbegriff, auch Sucheinstieg genannt. Ergebnis: eine Hilfsliste
(oft nur im Kopf) von Namen mit Titeln usw., aus denen Eintragungen zu machen
sind. (Bei "ganz normalen" Büchern ist es oft nur ein einziger Name,
eben der des Verfassers.) Diese Liste ist nun die Grundlage für Schritt
3: |
3. Ansetzung (Kap. 3-5 / Chapter 22-25) Beim Computerkatalog gibt man die Ansetzungen als zusätzliche Datenfelder ein. Daraus werden die Suchbegriffe oder Registereinträge. Das Ansetzen geschieht aber nicht nur zur Vereinheitlichung, sondern auch mit mit dem Ziel einer sinnvollen Ordnung, siehe Schritt 4. Häufige Probleme: die Ansetzungsform stimmt mit der Vorlageform nicht überein, oder es gibt von einem Namen mehrere Formen, die in der Literatur vorkommen. Im Zettelkatalog muss man sich für eine entscheiden und dann Verweisungszettel für die anderen Formen machen. Im Online-Katalog werden diese Probleme durch Normdaten gelöst: Für eine Person oder Körperschaft wird ein eigener Datensatz angelegt, der alle Namensformen enthält, und der Titelsatz wird damit "verknüpft". Ergebnis: |
In Datensystemen übernimmt
die Software vollständig das Einordnungsgeschäft: das "Indexieren"
passiert automatisch. Allerdings werden nicht Kopien des Datensatzes an allen
nötigen Stellen in eine elektronische Kartei eingeordnet, sondern die
im Schritt 3. bestimmten Ansetzungen werden in Register oder Suchbegriffslisten
einsortiert. Umso wichtiger ist es, daß man die Schritte 2. und 3.
korrekt durchgeführt hat, denn das Programm ordnet einen falsch geschriebenen
Namen ganz mechanisch ein, also eben falsch. Der menschliche Zetteleinleger
bemerkt Schreibfehler dagegen u.U. noch beim Einordnen, ein Computer kann
nicht in dieser Weise mitdenken. Mit anderen Worten: Was man nicht gut angesetzt
hat, kann eine Maschine auch nicht gut ordnen. |
5. Kataloggestaltung (bisher kein Teil des Regelwerks) Das optische Design von Katalogzetteln war durch die Regeln immer weitgehend vorgegeben, aber nicht in allen Einzelheiten. Es gab Unterschiede in der Anordnung und Schriftgestaltung von Kopfzeile, Korpus, Signatur, Fußnoten und anderen Zusätzen. Ein Bedarf für normierende Regelungen wurde dabei nie artikuliert. In den USA dagegen haben schon früh die Zettel der Library of Congress den Maßstab gesetzt. Für Online-Kataloge ist die Bandbreite möglicher Variationen wesentlich größer. So z.B. wird oft die Titelanzeige gar nicht mehr nach den alten Konventionen strukturiert (sog. ISBD-Regeln), sondern es gibt viele Entwürfe, die davon weit abweichen. Eine Standardisierung der Anzeigestruktur (Kurzlisten und Vollanzeige) würde denjenigen nützen, die häufiger in mehreren Katalogen suchen. Wichtiger als die Anzeigestruktur von Titeldaten sind die Zugriffsmöglichkeiten, und die ergeben sich aus der Indexierung. Sowohl die Bezeichnungen der Sucheinstiege (oft findet man z.B. "Titel", wenn in Wirklichkeit "Titelstichwort" gemeint ist) als auch die Aufbereitung der Registereinträge (Umlaute, Bindestrich-Behandlung, Sonderzeichen, Doppelnamen, ...) unterliegen bisher keiner Regelung und entsprechend unterschiedlich sind die Systeme. Eine Arbeitsgruppe hat jedoch Entwürfe für die Details der Gestaltung von Wort-, String- und Namensregistern vorgelegt. Besonders wichtig wäre eine Vereinheitlichung auch für Meta-Suchsysteme wie den KVK, die sonst nicht optimal funktionieren können. Schaut man sich heute mehrere Online-Kataloge an, bemerkt man viele Unterschiede. Wenn unterschiedliche Softwaresysteme dahinterstecken, lassen sich die Differenzen nicht immer ausgleichen, selbst wenn man sich geeinigt hätte, wie der optimale Online-Katalog aussehen und arbeiten sollte. Der Weg zu mehr Einheitlichkeit an der Oberfläche scheint noch lang, auch wenn es z.B. schon Empfehlungsentwürfe gibt, z.B. von der IFLA gefördert. |
Einleitung
Warum RFK?
Dieses Regelwerk soll die bisherigen, auf
breiter Basis eingeführten und vielfach bewährten "Regeln für
die Alphabetische Katalogisierung (RAK)" unter Wahrung eines möglichst
hohen Maßes an Kontinuität an den konsequenten Einsatz in bibliothekarischen
Datenbank-Umgebungen heranführen. Daraus ergibt sich auch die Titeländerung:
ein "Online-Katalog" ermöglicht Zugriffe und Einstiege, die zwar auch
alphabetische Reihungen umfassen, aber z.B. mittels Trunkierungen und logischen
Kombinationen über die Fähigkeiten der Kataloge in Druckform (Zettel-
und Listenkataloge) immer weiter hinausgehen. Nur der Begriff "Formalkatalogisierung"
vermag wohl alle Aspekte abzudecken.
Aber noch weitere Aufgaben stehen an: Online-Kataloge können heute die Zugriffe der klassisch meistens getrennten Katalogformen "Alphabetischer Katalog", "Schlagwortkatalog" und "Systematischer Katalog" in sich vereinigen. Dieses Regelwerk muß sich aus vielerlei Gründen auf die formalen Aspekte beschränken, d.h. auf diejenigen Zugriffselemente, die den Büchern mehr oder weniger direkt zu entnehmen sind. Die Regelung von Sachzugriffen bleibt anderen Regelwerken vorbehalten, insbesondere den "Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK)". Soll alles in einem Datensystem zusammenkommen, liegt die Notwendigkeit zu Angleichungen auf der Hand. Dafür nur zwei Beispiele: Will man Schriften "von" und "über" eine Person in einem Suchschritt finden können, darf der Personenname als Verfasser nicht anders geschrieben ("angesetzt") sein als der Name derselben Person als Schlagwort. Und zum zweiten: will man bei jeder Suche Eingrenzungen nach Erscheinungsjahren, Dokumenttypen, Medientypen oder Sprachen vornehmen, müssen diese formalen Elemente in geeigneter Weise erfaßt sein. Die RFK sollen die notwendigen Schritte in diese Richtung unterstützen.
Andererseits sollen die RFK auch solchen Bibliotheken die Weiterarbeit ermöglichen, die ihre RAK-Zettelkataloge noch fortführen müssen. Für diesen Fall allerdings soll das neue Regelwerk deutliche Vereinfachungen gegenüber dem bisherigen aufweisen.
Die nachfolgenden Abschnitte enthalten zum Teil Erweiterungen, zum Teil Umformulierungen der bisherigen Einführung zu den RAK-WB. Manche Bemerkungen mögen dem Kenner überflüssig erscheinen, es ist aber auch hier an die Lesbarkeit für Nichtexperten gedacht worden. Wo der Originaltext der bisherigen RAK-Einführung mehr oder weniger erhalten bleiben sollte, wird er hier nicht reproduziert, sondern durch einen Hinweis wie
(... hier folgt der bisherige Text ...)
ersetzt.
Grundsätze für die Entwicklung
Die aus Ergebnissen und Eindrücken der letzten Jahre hervorgegangenen Modifikationen und Erweiterungen der bisherigen RAK wurden nach folgenden Grundsätzen vorgenommen:
Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die Entwicklung der Medienvielfalt hat
Publikationsformen hervorgebracht, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten,
jetzt aber schon weit verbreitet sind, und dieser Prozeß setzt sich
fort. Das Regelwerk muß Schritt halten, aber dies soll nicht durch
immer neue Hinzufügungen von Spezialregeln für neue Materialien
geschehen, sondern durch Weiterentwicklung der Begrifflichkeit, der logischen
Struktur und der allgemeinen Beschreibungsregeln.
Ausweitung der funktionalen Möglichkeiten
Die Ausnutzung der softwaretechnischen
Möglichkeiten für Online-Kataloge erfordert einige begriffliche
Präzisierungen, und zum Teil neue Datenelemente, die bisher nicht gebraucht
wurden bzw. im Regelwerk nicht berücksichtigt waren.
Ökonomie
Beschreibende und normierende Angaben
müssen auf den notwendigen Umfang beschränkt werden, der für
die Erfüllung der Aufgabe des Katalogs erforderlich ist. Rationelles
Arbeiten wird ferner unterstützt durch das Prinzip der
Orientierung an der Vorlage
Die Erfassung soll sich an diejenige Form der Angaben halten, die in der
Vorlage zu finden ist - also nicht ohne triftige Gründe etwas davon
Abweichendes vorschreiben. Dies kommt nach aller Erfahrung auch den Benutzererwartungen
am meisten entgegen.
Vereinfachung bei Wahrung von Kompatibilität
Regeln für Kataloge in Druckform umfassen
zahlreiche Vorschriften für die Druckgestaltung und die Auswahl und
Anordnung der Eintragungen. Vieles davon ist in maschinell geführten
Katalogen verzichtbar. Optional können die einschlägigen Regeln
erhalten bleiben für bereits existierende Kataloge, die weitergeführt
werden müssen, jedoch sollten dabei auch Vereinfachungen realisiert werden.
Weitgehend sollen bewährte Formen, vor allem die ISBD, ihre Berechtigung
behalten. Das Regelwerk muß daher geeignete Datenelemente liefern,
mit denen einschlägige Software im allgemeinen die Produktion entsprechender
Druckausgaben erledigen kann.
Hauptteile der Regeln
Der folgende Überblick versucht
unter anderem darzustellen, welche Regelteile für die zwei existierenden
Katalogtypen relevant sein werden:
Online-Katalog | Zettelkatalog |
Datenbank mit Zugriffsregistern | Prinzip "Einheitseintragung" unter Haupttitel. Früher: Prinzip "Haupteintragung" unter Verfasser/Urheber/Sachtitel |
Kap. 1 : Grundbegriffe
Dieser Regelteil enthält die Definitionen
der wesentlichen Grundbegriffe, die im Regelwerk verwendet werden. Weitere,
für spezielle Regelungen notwendige Begriffe werden an den entsprechenden
Stellen eingeführt, so insbes. im Kapitel Körperschaftsnamen.
In dem 1993 erschienenen
Entwurf "RAK für Online-Kataloge" hatte die Definitionen durch viele
Präzisierungen recht umfangreich geworden. Hier wird versucht, mit pragmatischen
Formulierungen und mit Augenmaß den Umfang in Grenzen zu halten.
Diese Begriffsbestimmungen
sind Festlegungen allein für den Rahmen der RFK, wobei die Terminologie
im wesentlichen den Empfehlungen der Internationalen Konferenz über
Katalogisierungsgrundsätze, Paris 1961, entspricht. Eine Abweichung
davon ist die Verwendung des Begriffs der "Verfasserschaft" nur bei Personen.
Für Körperschaften wird der etwas andersartige Begriff der "Urheberschaft"
benutzt. Durch diese unterschiedliche Bestimmung werden schwierige und oft
undurchführbare Recherchen nach der "Verfasserschaft" einer Körperschaft
vermieden.
NEU ist der Begriff Version
(engl.manifestation), der die Ausgabe (engl. expression)
in physisch unterschiedliche Varianten gliedert. Bisher wurde das bei uns
"Sekundärausgabe" genannt (RAK-WB §2.2b), und war als Ausgabe,
die sich nur physisch, aber nicht inhaltlich von einer anderen unterschied,
genauso separat zu sehen (und zu katalogisieren) wie eine mit inhaltlichen
Unterschieden. Diesen Sachverhalt könnte man nun differenzierter betrachten.
Dieses Konstrukt wurde erstmals in der IFLA-Studie "Functional Requirements
of Bibliographic Records" (FRBR) eingeführt. Ein bisher schon verwendetes
Hilfskonstrukt zur Kennzeichnung von Ausgaben ist die Allgemeine Materialbenennung
(General Material Designation, GMD), die schon seit längerer Zeit auch
in deutschen Daten verwendet wird und dem Bereich der "NBM-Materialien" entstammt.
Die GMD wird zum Haupttitel ergänzt, um in der Titelanzeige sofort zu
zeigen, um was für ein Material es sich handelt. Die GMD ist nicht zur
Ausgabenunterscheidung gedacht, sondern nur als Hinweis für den Nutzer:
sie unterscheidet nicht zwischen zwei Varianten einer physischen Erscheinungsform,
etwa zwei Dateiformaten. Dafür eignet sich vielmehr der Einheitstitel.
Er wird auch bisher schon zur Unterscheidung von Ausgaben eingesetzt, indem
man die Sprache als Ordnungshilfe hinzufügt. Wenn der EST nun um eine
Versionskennzeichnung ergänzt wird, kann er in der Datenanzeige dazu
dienen, Ausgaben und Versionen sinnvoll aufzulisten und zu unterscheiden.
Eine solche Kennzeichnung ist bisher noch nicht verwendet worden.
Kap. 2 : Allgemeine Regeln
Gegenstand dieses Kapitels sind die
bibliographischen Beschreibungsregeln. Es geht um Auswahl, formale
Gestaltung, Umfang und Reihenfolge der Angaben, die für die Beschreibung
einer Vorlage erforderlich sind. Auf Katalogkarten schlagen sich diese Regeln
im sog. "Korpus" nieder, der im allgemeinen den größeren Mittelbereich
der Karte füllt.
Die Beschreibungsregeln sollen weitgehend
materialunabhängig sein, also für Texte genauso gelten wie für
Musikalien oder Karten.
Die allgemeinen Regeln enthalten Bestimmungen mit unterschiedlicher Relevanz für die einzelnen Katalogtypen:
Zettelkatalog : Regeln für die Reihenfolgeder Bestandteile und ihre Interpunktion sowie zur äußerenGestaltungvon Eintragungen (§§ 116-125), Bandaufführungen (§§ 166-174) und der Kopfgestaltung für die verschiedenen Eintragstypen, vor allem der Nebeneintragungen und verschiedener Arten von Verweisungen (§§ 175-193). (Wohlgemerkt: hier ist nur die formale Gestaltung der Kartenköpfe gemeint, nicht die Auswahl und Ansetzung der Namen und Titel, dazu sind die Kap. 3 bis 8 da.)
In Datensystemen sind diese Regeln weitgehend nur noch als Programmvorgaben wichtig, da bei Vorhandensein der geeigneten Datenelemente prinzipiell die Software die Formalien der externen Darstellung (Anordnung und Interpunktion) erledigen kann. Allenfalls ist eine vorgeschriebene interne Interpunktion bestimmter Angaben, z.B. im Kollationsvermerk, bei der Eingabe zu beachten.
Wünschenswert wäre, zusätzlich
eine oder mehrere Kurzanzeigeformen zu standardisieren, wie sie in
Online-Katalogen zur Anzeige von Ergebnismengen angeboten werden. Bisher hat
noch kein Regelwerk diesen Bereich berücksichtigt.
Die Ansetzungstätigkeit ist auf die logische Einordnung in den bestehenden Katalog gerichtet. Das bedeutet konkret: die Namen der Personen und Körperschaften, die Titel und anderen Angaben, die im Katalog auffindbar sein sollen, müssen in eine einordnungsfähige (sortierfähige) und konsistente Form gebracht werden. Die Idealvorstellung ist, daß nicht nur in einer Bibliothek ein Name in immer gleicher Form geschrieben wird, damit die Werke des betreffenden Verfassers an einer Stelle sich versammeln (siehe Grundsatz der Zusammenführung ...), sondern daß in allen Bibliotheken derselbe Name in gleicher Weise geschrieben (und somit eingeordnet) wird. Das allerdings setzt, wie die Erfahrung zeigt, die Schaffung und laufende kooperative Pflege von Normdateien voraus.
Der Begriff "Ansetzen" wird in den Regeln wie folgt verwendet:
Dieses Kapitel faßt Ansetzungsregeln zusammen, die eine allgemeine Bedeutung für die Einordnung in Kataloge und Register haben. Es geht vor allem um die Schreibung von Körperschaftsnamen und Titeln. Grundsatz ist enge Anlehnung an die Vorlage. Spezielle Vorschriften sind jeweils in den Kapiteln 5 und 6 enthalten.
(Für Personennamen sind die oft differenzierten Ansetzungsbestimmungen alle im Kap. 4 enthalten.)
Die vorgeschriebene Ordnung nach der gegebenen Wortfolge ist entscheidend für die Festlegung vonOrdnungswörtern und deren Abgrenzung. Hierher gehört die Behandlung von Leerzeichen ("Spatien"), von Binde-, Strecken- und Gegenstrichen bei der Bildung von Ordnungswörtern, die nicht identisch mit grammatischen Wörtern sein müssen (§§ 202-204 und 208).
Des weiteren sind geregelt:
Kap. 4 : Ansetzung der Namen von Personen
Da ein großer Bibliotheksbestand prinzipiell Material aller Zeitabschnitte und Sprachbereiche enthalten kann, ist das auftretende "Namensgut" entsprechend breit gestreut. Im Vordergrund stehen naturgemäß die Namen aus europäischen Sprachen, jedoch weisen allein diese schon eine große Vielfalt von Detailproblemen auf.
(... hier folgt der bisherige Text ...)
Zu den verschiedenen Katalogtypen ist anzumerken:
Kap.
5 : Ansetzung der Namen von Körperschaften
Für Körperschaften gibt es eine Normdatei, die "Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD)", die auf diesen Regeln beruht. Diese Datei wird kooperativ von mehreren Stellen ausgebaut und gepflegt, sie ist in verschiedenen Systemen als Datenbank benutzbar. Der Rückgriff auf diese Datei kann den eigenen Aufwand bei der Ansetzung beträchtlich reduzieren. Man strebt für Datensysteme sinnvollerweise an, diese Normdatei als Stammdatei an die eigene Datenbank anzugliedern, damit man bei der Katalogisierung unmittelbar daraus die nötigen Namen kopieren oder Verknüpfungen anlegen kann. Damit spart man auch noch Schreibarbeit und vermeidet Fehler.
(... hier folgt
der bisherige Text ...)
Kap. 6 : Ansetzung von Titeln und Sammlungsvermerken sowie Bestimmung des Einheitstitels
In hergebrachten Katalogen spielen Titel eher eine untergeordnete Rolle für den Zugriff: man sucht traditionell zuerst nach einem Verfassernamen (erster Ordnungsblock) und unter diesem dann einen bestimmten Titel (zweiter Ordnungsblock). In den alten Katalogen nach den "Preußischen Instruktionen" waren Titel nur dann als solche ins Alphabet eingeordnet, wenn es keinen persönlichen Verfasser gab. Es kam daher wenig auf die Schreibweise der Titel an: normalerweise waren höchstens bis zu 3 Wörtern "ordnungswichtig". (Die Kunst bestand dann darin, diese Wörter korrekt zu bestimmen.)
Will man allerdings zur Einheitseintragung
unter dem Haupttitel übergehen, diesen also in jedem Fall mit einer Eintragung
bedenken, auch wenn es einen Verfasser gibt, muß größerer
Ansetzungsaufwand getrieben werden. In Datensystemen schließlich soll
nicht nur jeder Titel in einem alphabetischen Titelregister vorzufinden sein,
man will zusätzlich alle Titelwörter einzeln suchen können..
(... hier der evtl.
noch zu bearbeitende Originaltext zu Kap. 6 ...)
Hat ein Buch mehrere Titel, muß jeder angesetzt werden, der auffindbar sein soll. Drei Fälle verdienen besondere Beachtung:
Sammlungen
Sammelausgaben oder Teilausgaben von Werken eines Verfassers tragen oft aussageschwache Titel wie eben "Gesammelte Werke" oder schlicht "Werke". Um Sammlungen unter dem Namen des Verfassers sofort gezielt als solche finden zu können, erfaßt neben dem eigentlichen Titel auch noch einen "Sammlungsvermerk". Das ermöglicht Einordnungen direkt hinter dem Namen vor allen anderen Titeln des Verfassers. In den konventionellen Katalogen verzichtet man aus Ersparnisgründen auf solche Zusatzeintragungen, in Datensystemen ist der Aufwand gering.
Einheitstitel
Gibt es von einem Werk mehrere Ausgaben mit unterschiedlichen Titeln, muß
einer davon, meistens der früheste oder Originaltitel, zum Einheitstitel
erklärt werden. Damit gelingt es, die geforderte Auffindbarkeit aller
Ausgaben zu verwirklichen, wenn der Nutzer nur einen der Titel kennt. Im
Bereich der Musik ist dies das zentrale Problem, in Naturwissenschaft
und Technik tritt es sehr selten auf.
(... dazu der Originaltext
...)
Unspezifischer Titel
Titel wie "Jahresbericht", "Mitteilungsblatt" usw. machen keine eigentliche Sachaussage und lassen sich nur dann sinnvoll untereinander ordnen, wenn der Name des Urhebers (der herausgebenden Körperschaft) ergänzt wird, genauer: zur jeweiligen Ordnungsgruppe des Titels hinzugenommen wird.
Kap. 7 : Haupt- und Nebeneintragungen unter Personen, Körperschaften und Titeln
Diese Kapitel regeln, wie man die Personen,
Körperschaften und Titel auswählt, die mit Eintragungen im Katalog
oder Register zu bedenken sind.
Wie eine Person kann auch eine Körperschaft
unter mehr als einem Namen bekannt sein. Anders als Personen können aber
Körperschaften
Kap. 8 ist eigentlich ein Anhängsel zu Kap. 7. Es legt die Auswahl der für Eintragungen zu berücksichtigenden Titel fest. Hier ist auf einen sehr wichtigen Unterschied zwischen Zettelkatalog und Datenbank hinzuweisen:
Gibt es mehrere Namen und mehrere Titel, ist es beim Zettelkatalog wichtig, die "richtigen" Kombinationen (welcher Name mit welchem Titel) zu bestimmen, denn jede solche Kombination bildet einen Zettel, und der will geschrieben (d.h. "geköpft") und einsortiert werden. Ein kataloggeignetes Datenbanksystem kennt dieses Problem dagegen nicht: jeder erfaßte Name ist automatisch mit jedem erfaßten Titel(wort) kombiniert suchbar.
Die vielen Verästelungen dieser Kapitel mit zusammen über hundert Paragraphen entstanden aus dem Bemühen, allen Wechselfällen in logischer Weise gerecht zu werden, aber zugleich die Anzahl der anzufertigenden Eintragungen auf ein vertretbares Minimum zu beschränken.
Für Zettel- und Listenkataloge besteht ein weiteres, schwerwiegendes Problem darin, daß man zwischen Haupt-und Nebeneintragungen unterscheiden muß. Der Arbeitsaufwand und/oder die notwendige Platzersparnis erzwingen, daß man nur die erstere vollständig und aktuell halten kann. Z.B. bedeutet eine Korrektur oder Ergänzung, daß man jeden Zettel heraussuchen, bearbeiten und wieder einsortieren muß. In einer Datenbank existiert nur ein Exemplar der Aufnahme, die über alle Registereinträge in gleicher Weise zugänglich ist. Mithin ist in derartiger Umgebung auch dieses Problem gegenstandslos.
Für die zwei Katalogtypen, Online und Zettelkatalog, empfiehlt sich nun folgendes Vorgehen:
Typ Zettel : Man verfahre genauso, wobei man aber die Anzahl der Eintragungen im allgemeinen auf 6 beschränkt. Die Eintragung unter dem Haupttitel erklärt man zur Haupteintragung. Das bedeutet unter anderem: man muß immer auch eine Eintragung unter dem Einheitstitel machen, wenn man alle Ausgaben eines Werkes zusammenführen will. Individuell ist bei jedem Katalog zu prüfen, ob und wieweit dies realisierbar ist oder eingeschränkt werden kann, ohne die Funktion des Katalogs empfindlich zu stören.
(... hier folgen
die Erläuterungen des Originaltexts ...)
Die Ordnung, d.h. Sortierung, der Eintragungen
in Katalogen und Registern ergibt sich zwangsläufig aus den Ansetzungen:
Was man nicht gut angesetzt hat, kann nicht gut geordnet werden - denn dabei
ist dann keine ausgleichende, mitdenkende Intelligenz mehr im Spiel. Da die
Ansetzungsregeln im Hinblick auf mechanische Ordnung formuliert wurden, sollte
es in Datensystemen keine Probleme beim Indexieren geben, in manuellen Systemen
ist das Einlegen von Zetteln ein unvermeidlicher manuell-intellektueller Arbeitsaufwand.
Das programmtechnische Indexieren braucht
jedoch erfahrungsgemäß genaue Zusatzvorschriften: welche Register
soll es geben, welche Datenfelder sollen hinein, und in welcher Form müssen
die Inhalte der Felder vorbereitet werden. Dazu hat bislang kein Regelwerk
Vorschriften gemacht, daher sind die real existierenden Systeme gerade in
der Indexierung z.T. sehr verschieden, auch bei gleichen Ausgangsdaten. Ein
Regelwerk für Online-Kataloge sollte auch solche Vorgaben enthalten.
Entwürfe dazu hat eine Arbeitsgruppe vorgelegt.
(... hier folgt
der Originaltext ...)
Gesamtwerk und Teile : Anmerkungen zur Behandlung mehrteiliger Werke
Beträchtliche Unterschiede gibt es zwischen Zettelkatalogen und Datenbanken in den Möglichkeiten, mit mehrteiligen Veröffentlichungen umzugehen.
Sobald ein Band oder Teil einen eigenen Titel besitzt, kann er für ein Einzelwerk gehalten und unabhängig von den anderen Teilen zitiert werden. Was aber zitiert wird, danach muß man auch suchen können, und das heißt, ein eigener Nachweis im Katalog ist nötig. Es ist unbefriedigend, wie es z.B. in der AACR-Praxis weitgehend geschieht (obwohl das Regelwerk Besseres ermöglicht), Titel von Bänden nur in einer Fußnote unter der Gesamtaufnahme aufzuzählen, denn Fußnoten lassen sich in der Regel nicht adäquat für Suchzugriffe aufbereiten.
Für Datensysteme gibt es im wesentlichen zwei Softwarelösungen:
Die Frage ist, wie ausführlich die Erfassung der Angaben für die Untersätze erfolgt und wie die Software den Zugriff auf die Bände realisiert, ob man z.B. bei Zugriff über einen Bandtitel immer das Gesamtwerk mit allen Bänden angezeigt bekommt.
2. Man macht einen Datensatz für das Gesamtwerk plus je einen für jedes Stück. Der Stücksatz ist dann entweder mit dem Gesamtsatz verknüpft oder enthält eine explizite Gesamttitelangabe.
Kapitel 1
Grundbegriffe
1.1. Werk. Ausgabe. Version. Vorlage
§ 1Ein Werk im Sinne dieser Regeln
ist jede geistige Schöpfung, von der mindestens eine Aufzeichnung oder
Darstellung existiert, die zur dauernden Aufbewahrung geeignet ist, z.B.
in Form eines Buches oder einer Datei.
§ 2
3. Versionen sind inhaltsgleiche
(d.h. Wort für Wort identische) Ausgaben, die sich nur in der physischen
Form, im Dateiformat oder im äußeren Erscheinungsbild (z.B. Druckaufbereitung)
unterscheiden. Vor allem im Zusammenhang mit Mikroverfilmungen von Druckwerken
spricht man auch von Sekundärausgaben.
4. Eine Ausgabe kann physisch aus mehreren Teilenbestehen, im Falle von Büchern z.B. aus Bänden. Für solche Fälle ist der Ausdruck mehrteiliges Werk gebräuchlich und wird in diesen Regeln verwendet (früher: "mehrbändiges Werk").
5. Eine Ausgabe kann auch physischer Bestandteil einer größeren Gesamtheit sein. Dann wird von einem unselbständigen Werk gesprochen, das in einer "Sammlung" oder einem "Sammelwerk" enthalten ist (siehe §§ 4,5).
Unter die unselbständigen Werke fallen auch "enthaltene" und "beigefügte" Werke.
Als Vorlage wird jedes zu katalogisierende und im Katalog nachzuweisende Objekt bezeichnet. Es handelt sich im allgemeinen um ein Exemplar einer Ausgabe eines Werkes. Die für den Katalog erstellte Beschreibung wird Aufnahme genannt, in einem Datensystem wird daraus ein Datensatz.
Anm.: Sehr häufig gibt es von einem Werk nur
eine einzige Ausgabe und diese nur in einer Version. Dann ist es für
das Katalogisieren gleichgültig, welcher der Begriffe in einer Regel
benutzt wird. Es kann daher z.B. vorkommen, daß in einer Regel "Werk"
steht, wenn eigentlich "Ausgabe" gesagt werden müßte. Bei elektronischen
Veröffentlichungen ist der Ausdruck "Ressource" (engl. resource)
gebräuchlich, weil "Werk" und "Ausgabe", aber auch "publication" als
zu druckspezifisch empfunden werden. Für die Zwecke des Regelwerks reichen
die oben definierten Begriffe aus.
1.2. Einzelwerk. Sammlung. Sammelwerk.
Loseblattausgabe. Integrierende Ausgabe
§ 4 Als Einzelwerk wird eine einzelne, in sich abgeschlossene geistige Schöpfung bezeichnet.
Anm. 1: Auch einzelne Artikel, Aufsätze, Beiträge, Briefe, Dokumente, Reden u. dgl. gelten als Einzelwerke.
§ 5 Sammlung, Sammelwerk
Anm. 2: Eine Vereinigung von
Werken desselben Urhebers gilt nicht als Sammlung, sondern als Sammelwerk.
Ist ein Sammelwerk erkennbar auf einen Abschluß angelegt, wird es als begrenztes Sammelwerk bezeichnet.
§ 7
Ist ein Sammelwerk nicht auf einen Abschluß angelegt, wird es als fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet. Dazu gehören z.B. Zeitungen, Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen und Schriftenreihen.
Anm.: Die Teile können gleichwohl,
insbesondere bei Sekundärformen, zu einer physischen Einheit verbunden
sein.
Als Zeitung wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile im allgemeinen regelmäßig mindestens einmal in der Woche erscheinen.
§ 10
Als Zeitschrift wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile im allgemeinen regelmäßig mindestens zweimal im Jahr erscheinen und keine Einzelwerke darstellen. Zweifelsfälle zwischen Zeitschrift und Zeitung werden als Zeitschrift behandelt.
§ 11
Als zeitschriftenartige Reihe wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile einmal im Jahr oder seltener erscheinen (z.B. Jahrbücher, Geschäftsberichte, Adreßbücher).
§ 12
Als Schriftenreihe (Serie) wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile jeweils ein Werk (Einzelwerk, Sammlung oder begrenztes Sammelwerk) oder einen Teil eines Werkes darstellen.
Anm.: Typisch sind laufend aktualisierte Datenbanken im weitesten Sinne, die im Fernzugriff oder auf Datenträgern angeboten werden. Auch Websites gehören zu diesem Typ, wenn sie sich laufend im Inhalt und im Aussehen verändern.Für integrierende Ausgaben in Papierform (wobei Lieferungen neuer Blätter in beliebigen Zeitabständen vorhandene Teile ersetzen und ergänzen) ist der Ausdruck Loseblattausgabe gebräuchlich.
[§ 14 "Enthaltene Werke" und §
15 "Beigefügte Werke" entfallen, da die Sonderstellung dieser Erscheinungsformen
aufgehoben ist, s. §2.5]
1.4 Personen. Körperschaften. Veranstaltungen
§ 16Personen und Körperschaften (siehe dazu die §§ 600ff), die einen Anteil am Zustandekommen eines Werkes haben, und zwar im Sinne einer geistigen, nicht nur einer materiellen Leistung, werden beteiligte Personen bzw. beteiligte Körperschaftengenannt. In gewissem Sinne wie Körperschaften werden auch Veranstaltungen behandelt, wenn aus ihnen Werke hervorgehen, die Inhalte der Veranstaltung zum Gegenstand haben. Darunter fallen Kongresse, Messen, Festwochen etc.
§ 17
Als Verfasser eines Werkes gelten Personen, als deren geistige Schöpfung das Werk anzusehen ist.
Ist ein Verfasser weder im Werk genannt
noch zu ermitteln, bezeichnet man als Urheber des Werkes eine beteiligte
Körperschaft, die - allein oder gemeinschaftlich - das Werk entweder
erarbeitet oder doch wenigstens veranlaßt und herausgegeben hat.
1.5 Titel. Zusatz zum Titel. Beteiligtenangabe
§ 19
2. Wenn für alle Ausgaben eines Werkes ein einheitlicher Titel bestimmt wird, nennt man diesen Einheitstitel. Er kann durch Ordnungshilfen erweitert werden (Sprache, Dokumenttyp), um unterschiedliche Ausgaben zu unterscheiden.
3. Wird ein Titel bei Einordnung in
einen Katalog oder ein Register erst durch die Ergänzung eines Urhebernamens
von gleichlautenden Titeln anderer Werke unterscheidbar, spricht man von einemunspezifischen
Titel.
2. sonstige Zusätze, die keine inhaltlichen Aussagen enthalten.
Die Beteiligtenangabe (früher "Verfasserangabe") ist die zusammenfassende Angabe der an einer Ausgabe beteiligten Personen und Körperschaften.
Enthält ein Titel Namen von beteiligten
Personen oder Körperschaften, so gelten diese in der vorliegenden Form
zugleich als Beteiligtenangabe.
§ 22 entfällt ("Titel" als Zusammenfassung von "Sachtitel" und "Verfasserangabe")
1.6. Vorlageform. Ansetzung
§ 23
Die in einer Vorlage auftretenden Formen (= Schreibweisen) von Angaben heißen Vorlageformen.
§ 242. Insbesondere wird bei unspezifischen Titeln (§ 19,3) der jeweils zu ergänzende Urhebernamezum Bestandteil des Ansetzungstitels.
3. Ordnungshilfen sind unterscheidende und ordnende Zusätze wie z.B. Ortsnamen, Sprachbezeichnungen, Datumsangaben oder Zählungen. Eine Ordnungshilfe kann zur Ergänzung einer Ansetzungsform notwendig sein, um eine Unterscheidung gleicher Namen etc. und ihre logische Anordnung im Katalog zu unterstützen.
4. Für fortlaufende Sammelwerke
gibt es eine international bedeutsame, besondere Ansetzungsform des Titels,
die vom International Series Data System (ISDS) bestimmt wird, den Key
Title, der untrennbar zur ISSN (International Standard Serial Number)
gehört.
§ 25
Als Titelseiten werden diejenigen Seiten einer Vorlage bezeichnet, die zumindest Teile von Titel- und Beteiligtenangabe enthalten. Sind zusammengehörige Angaben dieser Art auf einander gegenüberliegende Seiten verteilt, bilden diese zusammen eine Titelseite.
§ 26
Als Haupttitelseite gilt, wenn eine Ausgabe mehrere Titelseiten für denselben Inhalt enthält,
b) wenn keine hervorgehoben ist, diejenige, die die vollständigsten Angaben zur Beschreibung der Vorlage enthält,
1.6.3. Verschiedene Titel für denselben
Inhalt in einer Ausgabe.
Haupttitel. Nebentitel. Paralleltitel
§ 27
2. Stehen eine ausgeschriebene Form eines Titels und eine korrespondierende Form in einer Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge auf der Haupttitelseite, so gilt jedoch immer die ausgeschriebene Form als Haupttitel.
3. Weitere auf der Haupttitelseite oder an anderen Stellen der Vorlage (z.B. Einbanddeckel oder Rücken) genannte Titel werden im allgemeinen als Nebentitel bezeichnet.
4. Fassungen des Haupttitels in anderen
Sprachen und/oder Schriften werden jedoch als Paralleltitel bezeichnet.
§ 29
Eine Vorlage kann Titel für die Ausgabe
als Ganzes und für einzelne Teile enthalten.
§ 30
Sind in einer Ausgabe mehrere (dann als unselbständig geltende) Werke zusammengefaßt, wird ein für alle gemeinsam geltender Titel als übergeordneter Titel bezeichnet.
Es ist die Entscheidung der katalogisierenden
Einrichtung, ob und in welchen Fällen unselbständige Werke eigene
Aufnahmen erhalten.
§ 32 Gesamttitel. Stücktitel
2. Ist eine Ausgabe zugleich Teil mehrerer Gesamtwerke, die einander gleichgeordnet oder einander über- bzw. untergeordnet sind, so ist der Gesamttitel, der einem anderen untergeordnet ist, zugleich Stücktitel in Bezug auf den ihm übergeordneten Gesamttitel.
3. Für jeden dieser Titel sind gesondert die Bestimmungen der §§ 25-28 anzuwenden.
§ 33
2. Bei einer mehrteiligen Ausgabe eines begrenzten Werkes kann auch ein Gesamttitel - im allgemeinen der am häufigsten vorkommende oder gebräuchlichste - für alle Teile bestimmt werden.
So kann auch bei fortlaufenden Sammelwerken
verfahren werden, sofern es sich um Schwankungen oder geringfügige Abweichungen
handelt.
§ 34
Für jede Ausgabe eines Werkes sind die Bestimmungen der §§ 23-33 gesondert anzuwenden. Mit anderen Worten: jede Ausgabe erhält eine eigene Eintragung im Katalog. Der Einheitstitel (§19) ist dazu gedacht, die Ausgaben im Katalog zusammenzuführen.
1.8. Datenelemente der Katalogisierung
§ 50
Formale Zugriffsangaben werden für eine alphabetische Einordnung in Kataloge, Suchbegriffslisten oder Register benötigt. Solche Angaben unterliegen den durch dieses Regelwerk gegebenen Ansetzungsregeln. Diese stellen Normierungen dar, die zum einen eine plausible, das Auffinden erleichternde Einordnung ermöglichen sollen, zum anderen dazu dienen, Konsistenzzu erzielen. Der wichtigste Aspekt der Konsistenz ist, daß das logisch Zusammengehörige im Katalog zusammengeführt wird, eben unter einer Ansetzungsform, auch wenn die Vorlageformen unterschiedlich sind. Unterstützt wird die Konsistenz durch Normdateien.
Formale Zugriffsangaben sind:
mindestens (bei Katalogen in Druckform)
Weitere Zugriffsangaben können
sein (in Online-Katalogen):
Jede der Zugriffsangaben kann je Aufnahme mehrfach vorkommen.
Für alle Zugriffsangaben gelten
gewisse allgemeine Ansetzungsregeln (§§ 201-208), z.B. für
die Schreibweise von Zahlen und Zeichen, die Behandlung von Abkürzungen
etc. Es ist trotzdem zusätzlich nötig, die Art und Weise der Indexierung
(Aufbereitung der Suchbegriffslisten) bis in die Details zu regeln. Dazu
gehört die Behandlung von Artikeln am Titelanfang (Markierung mit Nichtsortierzeichen),
ferner der Umgang mit Umlauten, Akzentbuchstaben und Sonderzeichen. Nicht
trivial ist auch das Zerlegen von Titeln in Einzelwörter (Berücksichtigung
von Bindestrichen, Schrägstrichen, Abkürzungen usw.). Die Datensysteme
verfahren in diesen diesen Aspekten nicht auf gleiche Weise, es gibt aber
einige Spezifikationen, die zur weiteren Vereinheitlichung herangezogen werden
können.
§ 51
Beschreibende Angaben umfassen
die Vorlageformen der folgenden Elemente (§§ 126-160):
§ 52
Codierte Angaben sind solche, die nur Elemente aus festgelegten Listen enthalten können:
§ 53
In Datensystemen können Zugriffsangaben aus Verknüpfungen zu Stammsätzen für Personen, Körperschaften etc. bestehen. Der Sinn solcher Stammsätze ist, Ansetzungsform und Alternativ- oder Verweisungsformen zu einer Person o.a. an einer Stelle zusammenzuführen und so zu erreichen, daß Änderungen nur an einer Stelle durchgeführt werden müssen. Die Erfassung beim Buchdatensatz reduziert sich dann u.U. auf die Eingabe oder Übernahme einer Identifikation des Stammsatzes.
Stammdaten haben in Datensystemen in
etwa auch die die Funktion der Leit- und Verweisungskarten in Zettelkatalogen.
Ein Stammsatz enthält alle für die Funktion des Katalogs notwendigen
Angaben z.B. zu einer Körperschaft, einer Person, eines fortlaufenden
Sammelwerks, oder eines Einheitstitels (mit oder ohne Verfassername).
§ 54
In Datensystemen sind Verknüpfungen
zwischen Aufnahmen möglich, um Beziehungen zwischen Werken und Ausgaben
abzubilden, Es kann sich unter anderem um folgende Beziehungen handeln:
zwischen unterschiedlichen Ausgaben eines
Werkes
zwischen früheren und späteren
Titeln bei Titeländerungen von fortlaufenden Werken
zwischen einem Gesamtwerk und seinen Teilen.
Kataloge in Druckform bieten solche Angaben
in der Regel in Form von Fußnoten an. Es ist abhängig von der
Software, wie Verknüpfungen anzulegen und zu erfassen sind.
§ 55
Identifizierer sind Verknüpfungen
zu anderen Datensystemen: Nummern der Nationalbibligraphien und von Verbunddatenbanken,
ZDB, ISBN, ISSN, CODEN, Reportnummern, DIN- und andere Normnummern etc. Nummern
dieser Art bieten nicht nur zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten, sondern
stellen auch identifizierende Merkmale für Dublettenchecks in Datenbanken
dar.
Für digitale Veröffentlichungen
gelten URI (z.B. auch DOI) und URL als Identifizierer.
§ 56
Anordnung der Elemente und Interpunktion
sind für Kataloge in Druckform festzulegen. Dazu dienen die §§
119-125. Online-Kataloge können sich für die Bildschirmanzeige oder
Druckausgaben daran orientieren, bieten aber, je nach Softwarekomfort, auch
variable Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. unterschiedliche Kurzanzeigen
oder Anzeigeformen nach Art von Literaturdatenbanken. Interpunktion kann durch
Software hinzugefügt werden, wenn die einzelnen Elemente in eigenen Feldern
oder Teilfeldern erfaßt werden. Umfaßt ein Feld oder Teilfeld
mehr als ein ISBD-Element, ist die Interpunktion mit einzugeben.
§ 57
Nicht in die Zuständigkeit dieses Regelwerks fallen sachliche Suchbegriffe oder Sacherschließungsangaben:
evtl. differenziert z.B. nach den Schlagworttypen der RSWK ; Sach-, Personen-, Körperschafts-, geographisches, Zeit- und Formschlagwort.
Gleichfalls außerhalb dieses Regelwerks
liegen bibliotheksspezifische Angaben wie Standortangaben, Signaturen,
Zugangsnummern, Ausleihbedingungen, Exemplarzahlen, Statusangaben. Erst recht
gilt das für Erwerbungs- und Ausleihangaben, also Geschäftsgangsdaten.
Der Katalog steht jedoch im Zentrum bibliothekarischer Arbeit und muß
daher auch einen integralen Bestandteil der automatisierten Geschäftsgänge
bilden, d.h. die dafür benötigten Daten bereitstellen.
1.9. Die Aufgaben des Formalkatalogs [früher § 101]
§ 60 Nachweis. Identifikation2. Er hat ferner die Aufgabe, jedenfalls in dem durch diese Regeln gegebenen Umfang, nachzuweisen,
b) welche Ausgaben eines bestimmten Werkes vorhanden sind und in welchen Versionen.
§ 62 Beziehungen zwischen Werken
Der Katalog soll auch andere Beziehungen verdeutlichen und verfolgbar machen, die zwischen einzelnen Werken bestehen, und zwar zumindest diese:
- Beziehungen, die sehr ähnlich der Beziehung zwischen zwei Ausgaben desselben Werkes sind.
Anm.: Beispiele sind Titeländerungen, Teilungen und Vereinigungen bei Zeitschriften, wenn in solchen Fällen neue Einträge angelegt werden.
- Beziehungen eines Teils zum Ganzen, wobei im Allgemeinen sowohl der Teil wie das Ganze als Werk betrachtet und für sich genommen katalogisiert wird.
§ 63 Unterscheidung. Auswahl
Im Bestand vorhandene Ausgaben und Versionen müssen anhand der Beschreibungen des Katalogs unterschieden werden können, um dem Nutzer schon am Katalog die Auswahl des jeweils geeigneten Exemplars zu ermöglichen.
§ 64 Zugang
Den Weg vom Nachweis zur Nutzung muß das Katalogsystem so kurz wie möglich machen.Anm.: Im Online-Katalog gehört dazu die Bestell- bzw. Vormerkmöglichkeit bzw. die Angabe einer Netzadresse, die zum direkten Zugriff geeignet ist, u.U. auch die Angabe von Zugriffsrechten oder -beschränkungen. Die Katalogbenutzung am Bildschirm sollte, wo immer möglich, direkt zur Anzeige und damit Nutzung des Objekts selbst führen.